... hin, dass die Zugangsberechtigung zum Konzert nur auf Dritte übergehen kann (ein Ticket an eine andere Person weiterverkauft werden kann), wenn der Dritte keinen höheren Preis, als
den auf dem Ticket aufgedruckten Preis zahlt.
Die Karten sind personalisiert. Der Name des Zugangsberechtigten ist in die Leerzeile auf der Karte einzutragen.
Die Zugangsberechtigung ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragbar: Der Dritte darf keinen höheren Preis als den auf der Karte aufgedruckten Preis zzgl. Vorverkaufs- und Systemgebühren zahlen, und muss alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstalterbesuchsvertrag - einschließlich des Weiterverkaufsverbots - übernehmen. Die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar, wenn sie einem Paket mit anderen Waren / Dienstleistungen (mit
Ausnahme von Ticketdienstleistungen zum marktüblichen Preis) veräußert wird.
Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Name des ursprünglich Zugangsberechtigten in der o.g. Leerzeile durchgestrichen werden und mit dem Namen des Dritten, der die Zugangsberechtigung erwirbt, ersetzt werden.
Bei Einlass muss der Besucher sich vorort ausweisen können.